Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten können, ist der Grad ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit. Die Pflegekasse lässt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) den Hilfsbedarf feststellen und eine entsprechende Einstufung empfehlen. – Dabei gilt: je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen. Die bisherigen Zeitwerte werden dann von Punktwerten abgelöst.
Der Gesetzgeber hat vier Pflegegfrade festgelegt:
Alt | Neu | |
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Pflegestufe unterhalb 1 (so genannte „Pflegestufe 0“) | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
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Pflegestufe I | Pflegegrad 2 | |
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
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Pflegestufe II | Pflegegrad 3 | |
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegestufe III | Pflegegrad 4 | |
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Hinweis: In den Pflegegrad 1 kann nicht übergeleitet werden, denn dieser Personenkreis hat ab 2017 erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen. Dieser wird nur für neue Einstufungen ab 2017 vergeben.
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Kontaktieren Sie uns telefonisch für mehr Informationen. Die Pflegegeldstufen können Sie außerdem bei Ihrer Krankenkasse oder dem Pflegestützpunkt Wetzlar/Gießen erfragen. Für die Pflegestufe stehen Ihnen dieselben Geldbeträge wie bei den Sachleistungen des entsprechenden Pflegedienstes zu.
Diese können nur von den entsprechenden Tagespflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden.
Es stehen Ihnen auch Leistungen der sogenannten niederschwelligen Betreuung z.B. Hauswirtschaft, Betreuung usw. in Höhe von 125,- € im Monat zu.
Leistungen der Pflegekasse
Kleine Körperpflege Gesamtkomplex | Hilfe bei Aufstehen / Verlassen des Bettes An- / Auskleiden Teilwaschen Kämmen / Rasieren Einfache Hilfe bei der Ausscheidung |
Große Körperpflege Gesamtkomplex | Hilfe bei Aufstehen / Verlassen des Bettes An- / Auskleiden Ganzkörperwäsche / Duschen Kämmen / Rasieren Einfache Hilfe bei der Ausscheidung |
Große erweiterte Körperpflege | Hilfe bei Aufstehen / Verlassen des Bettes An- / Auskleiden Vollbad Kämmen / Rasieren Einfache Hilfe bei der Ausscheidung |
Sonstige Leistungen | Umfangreiche Hilfe bei der Ausscheidung Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Enterale Ernährung / Sonde Mobilität Hilfe bei Auf / Zubettg Hilfe bei Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Begleitung bei Aktivität Hauswirtschaft Erstgespräch Spezielle Lagerung Folgegespräche bei Änderung der Pflegestufe |